Landes-Rechnungshof

Dem Landtag steht im Rahmen der Gebarungskontrolle neben dem Rechnungshof ein eigenes Kontrollorgan, der Landes-Rechnungshof, zur Verfügung.

Der Landes-Rechnungshof ist ein Organ des Landtages und als solches bei Erfüllung der ihm zukommenden Aufgaben an keine Weisungen von Organen der staatlichen Verwaltung gebunden und nur dem Landtag verantwortlich.

Der Landes-Rechnungshof ist unter der Website www.blrh.at erreichbar.